Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten
Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten.
Mit ihr ernennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte, die von Ihnen damit den Auftrag bekommen, diesbezügliche Entscheidungen für Sie und in Ihrem Sinne und unter Beachtung Ihrer Patientenverfügung zu treffen.
„Was ist eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten?“
„In welcher geistigen Verfassung kann ich (noch) eine Vorsorgevollmacht ausstellen?“
„Wem kann ich eine Vollmacht erteilen?“
„Muss die Vorsorgevollmacht beglaubigt oder beurkundet werden?“
„Wo soll ich die Vorsorgevollmacht aufbewahren?“
„Kann mein Bevollmächtigter frei entscheiden?“
„Kann ich auch mehreren Menschen eine Vollmacht erteilen?“
„Gilt die Vollmacht über meinen Tod hinaus?“
„Können die Bevollmächtigten auch allein entscheiden
oder muss immer der zweite Bevollmächtigte mitwirken?“
„Wie ist der Ablauf im Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit, wenn ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für persönliche Angelegenheiten geschrieben habe?“