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Patientenverfügung

Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln? 

 Hierin äußern Sie schriftlich Ihre Wünsche und Werte bezüglich der medizi­nischen Behandlung am Lebensende, sollten Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können.

Bei der Formulierung Ihrer Verfügung hilft Ihnen die Vorsorgemappe in vielen Fragen: 

"Künstlichen Ernährung am Lebensende"
 
"In welcher geistigen Verfassung kann ich (noch) eine Patientenverfügung ausstellen?"
 
"Werden sich meine Ärzte an meine Verfügung halten?"
 
"Muss die Patientenverfügung beglaubigt oder beurkundet werden?"
 
"Wo soll ich die Patientenverfügung aufbewahren?"
 
"Wie kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?" 
 
"In welchen Abständen sollte ich meine Verfügung neu unterschreiben?"
 
Die Patientenverfügung - und damit die gesamte Vorsorgemappe - entspricht den aktuellen Anforderungen  des BGH-Beschlusses zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vom Juli 2016 unter Berücksichtigung des neuen Patientenverfügungsgesetzes.

(C) 2023 IGSL   Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.V.  

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